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Tierschutz-JA!
Die
Volksinitiative für einen zeitgemässen Tierschutz. von
Dr. ing. agr. Hans-Ulrich Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS |
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Die
neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" verschafft unseren
Mitgeschöpfen, den Tieren, ein Recht auf Leben, artgerechte Haltung und
einen schonenden Umgang. Weil Tiere sich nicht selber wehren können,
sorgt sie für einen wirksamen Rechtsschutz, falls Tiere ausgebeutet,
vernachlässigt oder misshandelt werden. Dieser verbesserte Schutz der
Tiere ist zeitgemäss, weil er einem grossen Anliegen breiter Kreise der
Bevölkerung entspricht. Von einem partnerschaftlichen Umgang mit Wild-,
Heim-, Versuchs- und Nutztieren werden aber auch wir Menschen profitieren.
1.
Recht auf Leben Die
neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" will verhindern, dass
Tiere aus beliebigen Gründen, etwa aus Profitgier oder menschlicher
Willkür, und von jedermann getötet werden können (z.B.
"Entsorgen" von unüberlegt angeschafften, gesunden Heimtieren;
Ausmerzen von "überzähligen" Hundewelpen oder von Jungtieren,
die irgendwelchen obskuren Rassestandards nicht entsprechen).
2.
Recht auf artgerechte Haltung für alle Tiere 2.1.
Naturnahe Haltung für alle Wildtiere in menschlicher Obhut Die
neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" stellt sicher, dass
Wildtiere in naturnahen Gehegen, die ihrem Lebensraum nachempfunden sind,
gehalten werden. Vorbei also die Zeiten, wo im Tierpark Tiere bedrückend
eng, in kahlen, unnatürlichen Räumen zur Schau gestellt werden. Zoo und
Tierpark werden zu einem interessanten Lern- und Bildungszentrum für Jung
und Alt, das spannende Tier- und Naturbeobachtungen ermöglicht. Die
naturnahe Haltung verbessert die Gesundheit der Zootiere und bewahrt sie
vor unter heutigen Tierparkverhältnissen häufig auftretenden
Verhaltensstörungen. 2.2.
Artgemässe Zucht für alle Haustiere Die
neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" macht Schluss mit heute
zwar legalen, aber tierschutzwidrigen Haltungen (z. B. Kettenhunde) sowie
den Extremzuchten. Sie ermöglicht allen Haustieren Sozialkontakt und
Bewegungsfreiheit und verschafft ihnen eine verhaltensgemässe Umgebung.
Abartige Rassestandards und als Folge davon krankheitsanfällige oder
verkrüppelte Tiere, z.B. Nackthunde und -katzen oder Indianertauben mit
extremen Wucherungen der Schnabelwarzen, welche die Sicht,
Nahrungsaufnahme, Atmung und Jungenaufzucht behindern, gehören der
Vergangenheit an. Tierfreundliche Haltung und Verzicht auf Extremzuchten
führen zu gesünderen Tieren mit einer höheren Lebenserwartung. Aber
auch für den Tierhalter steigt die Lebensqualität. Er wird sich an
glücklicheren und gesünderen Tieren erfreuen können, weniger mit
Verhaltensstörungen konfrontiert sein (z.B. Aggressionsverhalten
("Kampfhunde")) und wegen der robusteren Gesundheit seiner Tiere
den Tierarzt weniger häufig aufsuchen müssen.
2.3.
Schluss mit schwerbelastenden Tierversuchen Jedes
Jahr werden in schweizerischen Forschungs- und Prüflabors im Rahmen von
konventionellen und gentechnischen Versuchen weit über 100'000 Tieren
massive Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. Oft genug müssen die
Versuchstiere ein Leben ohne Tageslicht, in beengten, künstlichen
"Unterkünften" verbringen, um schlussendlich einem ethisch
fragwürdigen und zweifelhaften Versuchsziel, das weder der
Gesunderhaltung noch der Krankheitsbekämpfung bei Mensch und Tier dient,
geopfert zu werden.
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2.4.
Sonne auch für Nutztiere Die
heutige Tierschutzgesetzgebung lässt es zu, dass viele Nutztiere ein
Leben lang im Stall eingesperrt werden können. Statt dass Tiere auf dem
schnellsten Weg transportiert werden, karrt man sie oft genug kreuz und
quer durch die Schweiz, weil irgendwo ein Händler oder Schlachthof einen
5er mehr bezahlt. Und: Je näher wir uns der EU annähern, desto mehr wächst
die Gefahr, dass unser Land Drehscheibe für die unsäglichen
EU-Schlachttiertransporte werden könnte. Die neue Volksinitiative"
Tierschutz-JA!" verschafft Bauernhoftieren Sonne und Auslauf ins
Freie. Sie beschränkt Tiertransporte auf das Nötigste und verbietet den
Transit von Schlachttieren durch die Schweiz. Bessere Haltung und weniger
Transporte vermindern die Stressbelastung und sorgen für widerstandsfähigere
Tiere und einen verminderten Medikamenteneinsatz; Grundvoraussetzungen für
sichere und gesunde Lebensmittel. Ein Transitverbot für Schlachttiere
verringert die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen, wovon in erster
Linie unsere Bauern profitieren (vgl. Maul- und Klauenseuche Frühjahr
2001). "Tierschutz-JA!" sorgt aber auch dafür, dass die
laufende Ökologisierung der Schweizer Landwirtschaft nicht durch
tierschutzwidrige und fragwürdige Importe (z.B. Poulets aus China; Schaf-
und Pferdefleisch aus Neuseeland/Australien; Eier aus Kanada und den USA;
Kaninchenfleisch aus Ungarn) aus ausländischen Tierfabriken oder
Qualtransporten torpediert wird. Tierfreundliche Schweizer Bauernfamilien
und unsere Konsumentinnen und Konsumenten werden profitieren, Tierfabriken
zurückgebunden! 3.
Recht auf schonenden Umgang und schonende Tötung Wenn
es nach dem Willen des Bundesrates geht, soll auch in Zukunft in Beispiel
das Kastrieren von männlichen Ferkeln ohne Narkose zulässig bleiben. Die
neue Volksinitiative „Tierschutz-JA!“ sorgt für einen schonenden
Umgang mit allen Tieren. Eingriffe an Tieren dürfen nur durchgeführt
werden, wenn sie medizinisch erforderlich sind; schmerzhafte Eingriffe,
sind ausschliesslich unter Narkose und von ausgebildeten Fachleuten
vorzunehmen. Der Schweizer Tierschutz STS fordert eine generelle Betäubungspflicht
beim Schlachten für alle Tiere. Zwar hat der Bundesrat seinen
Fehlentscheid vom vergangenen Herbst korrigiert und erklärt, dass das betäubungslose
Schächten, d.h. der religiöse Brauch des Durchschneidens der Kehle bei
vollem Bewusstsein des Tieres, auch weiterhin verboten bleiben soll. Doch
ist das Schächtproblem noch lange nicht vom Tisch: Geflügel wird heute
in der Schweiz immer noch ohne Betäubung geschächtet, obwohl z.B. Hühner
und Truten beim betäubungslosen Schlachten ebenfalls massiven Stress und
Schmerzen erleiden. Das möchten wir nicht länger akzeptieren: aus diesem
Grund verankert die Volksinitiative "Tierschutz-JA!" den
Grundsatz der Betäubungspflicht für alle Tiere ein für alle Mal in der
Bundesverfassunq. 4.
Rechtsschutz für ausgebeutete, misshandelte und vernachlässigte Tiere Die
besten Vorschriften nützen den Tieren nur etwas, wenn die Tierhalter die
Vorschriften verstehen und im täglichen Umgang mit ihren Tieren umsetzen
können. Demgegenüber müssen fehlbare Tierhalter konsequent zur
Rechenschaft gezogen werden. Fazit: Die neue Volksinitiative „Tierschutz-JA!“ stellt - fast ein Vierteljahrhundert nach Inkrafttreten des ersten umfassenden heute noch gültigen, aber inzwischen veralteten Tierschutzgesetzes- einen konsequenten Schritt hin zu einer humanen Gesellschaft dar. Einer Gesellschaft, die heute mehr denn je bereit ist, zu unseren Mitgeschöpfen, den Tieren, denen wir so viel verdanken, Sorge und Verantwortung zu tragen. „Tierschutz-JA!“ trägt diesem Willen der Bevölkerung rechnung. „Tierschutz-JA!“ sorgt für einen zeitgemässen Tierschutz. Der vorgängige Text basiert auf dem Referat, vorgetragen von Dr. ing. agr. Hans Ulrich Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS, anlässlich der Medienorientierung zur Lancierung der STS-Initiative „Tierschutz-JA!“ vom 29. Januar 2002 in Bern. Das SHM unterstüzt die Volksinitiative der Schweizer Tierschutz STS für einen zeitgemässen Tierschutz („Tierschutz-JA!“).
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Ablauf der Sammelfrist: 29. Juli 2003Argumente
und Details -
Detaillierte Informationen zum Initiativtext: www.tierschutz-ja.ch -
Tierschutzgesetz vom 9.3.78 (TSchG): www.admin.ch/ch/d/sr/c455.html Unterschriftenlisten,
Auskunft Die
Unterschriftenlisten können bestellt werden beim Schweizer Tierschutz STS
"Tierschutz-JA!",
Postfach 461,4008 Basel oder unter Tel.
061/365 99 99 Fax
061/365 99 90 eMail:
post@tierschutz-ja.ch Die Liste kann heruntergeladen werden von der Homepaqe: www.tierschutz-ja.ch Abgrenzung
der beiden Volksinitiativen des Schweizer Tierschutz STS "Tierschutz-JA“
ist nicht gleich "Tier keine Sache!" Die
im August 2000 vom Schweizer Tierschutz STS und Partnerorganisationen
eingereichte Volksinitiative für eine bessere Rechtsstellung des Tieres
(Tierinitiative) will das Tier von seinem unbefriedigenden und völlig überholten
Status als "Sache" befreien. Sie dient damit auch dem
Tierhalter, indem sie die enge Beziehung zwischen Mensch und Tier etwa im
Erbrecht, im Scheidungsfall oder bei mutwilliger Verletzung oder Tötung
eines vierbeinigen Hausgenossen besser schützt. Der Nationalrat wird
voraussichtlich im September entscheiden, ob das Tier eine
"Sache" bleiben soll, oder ob es endlich als empfindungsfähiges
Lebewesen anerkannt wird. Die eigentliche Tierschutzgesetzgebung wird von
der vor zwei Jahren eingereichten Initiative aber nicht beeinflusst. Um
tierquälerische Handlungen und Haltungsformen zu verbieten und die
Lebensbedingungen aller Tiere nachhaltig zu verbessern, braucht es die neu
lancierte Initiative "für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz-JA!)". Beide Initiativen sind daher nötig und ergänzen
sich gegenseitig.
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Torwart Robert Enke: für Tiere "Oben Ohne"!
www.peta.de Tel. ++49-(0)711-866 61 65 Im Rahmen der Fussball-WM stellt die internationale Tierrechtsorganisation PETA eine neue Anzeige vor. Unter dem Slogan "Kick the ball, not the
dog" protestiert der Fussballstar (ehemals Borussia Mönchengladbach, Benfica Lissabon) gegen die qualvolle Behandlung von Hunden und Katzen in Korea.
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