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Tierschutz-JA!                                           

Die Volksinitiative für einen zeitgemässen Tierschutz.

von Dr. ing. agr. Hans-Ulrich Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS  

Die neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" verschafft unseren Mitgeschöpfen, den Tieren, ein Recht auf Leben, artgerechte Haltung und einen schonenden Umgang. Weil Tiere sich nicht selber wehren können, sorgt sie für einen wirksamen Rechtsschutz, falls Tiere ausgebeutet, vernachlässigt oder misshandelt werden. Dieser verbesserte Schutz der Tiere ist zeitgemäss, weil er einem grossen Anliegen breiter Kreise der Bevölkerung entspricht. Von einem partnerschaftlichen Umgang mit Wild-, Heim-, Versuchs- und Nutztieren werden aber auch wir Menschen profitieren.

1.  Recht auf Leben

Die neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" will verhindern, dass Tiere aus beliebigen Gründen, etwa aus Profitgier oder menschlicher Willkür, und von jedermann getötet werden können (z.B. "Entsorgen" von unüberlegt angeschafften, gesunden Heimtieren; Ausmerzen von "überzähligen" Hundewelpen oder von Jungtieren, die irgendwelchen obskuren Rassestandards nicht entsprechen). Auch Tiere haben ein Recht auf Leben! "Tierschutz-JA!" sorgt dafür, dass das Töten von Tieren inskünftig durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt sein muss. Töten sollen nur Personen, welche hierzu über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen; etwa Tierärzte, Schlachthofpersonal, Tierpfleger, Jäger oder Fischer mit entsprechender Ausbildung.

2. Recht auf artgerechte Haltung für alle Tiere

2.1. Naturnahe Haltung für alle Wildtiere in menschlicher Obhut

Die neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" stellt sicher, dass Wildtiere in naturnahen Gehegen, die ihrem Lebensraum nachempfunden sind, gehalten werden. Vorbei also die Zeiten, wo im Tierpark Tiere bedrückend eng, in kahlen, unnatürlichen Räumen zur Schau gestellt werden. Zoo und Tierpark werden zu einem interessanten Lern- und Bildungszentrum für Jung und Alt, das spannende Tier- und Naturbeobachtungen ermöglicht. Die naturnahe Haltung verbessert die Gesundheit der Zootiere und bewahrt sie vor unter heutigen Tierparkverhältnissen häufig auftretenden Verhaltensstörungen.

2.2. Artgemässe Zucht für alle Haustiere

Die neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" macht Schluss mit heute zwar legalen, aber tierschutzwidrigen Haltungen (z. B. Kettenhunde) sowie den Extremzuchten. Sie ermöglicht allen Haustieren Sozialkontakt und Bewegungsfreiheit und verschafft ihnen eine verhaltensgemässe Umgebung. Abartige Rassestandards und als Folge davon krankheitsanfällige oder verkrüppelte Tiere, z.B. Nackthunde und -katzen oder Indianertauben mit extremen Wucherungen der Schnabelwarzen, welche die Sicht, Nahrungsaufnahme, Atmung und Jungenaufzucht behindern, gehören der Vergangenheit an. Tierfreundliche Haltung und Verzicht auf Extremzuchten führen zu gesünderen Tieren mit einer höheren Lebenserwartung. Aber auch für den Tierhalter steigt die Lebensqualität. Er wird sich an glücklicheren und gesünderen Tieren erfreuen können, weniger mit Verhaltensstörungen konfrontiert sein (z.B. Aggressionsverhalten ("Kampfhunde")) und wegen der robusteren Gesundheit seiner Tiere den Tierarzt weniger häufig aufsuchen müssen.  

2.3. Schluss mit schwerbelastenden Tierversuchen

Jedes Jahr werden in schweizerischen Forschungs- und Prüflabors im Rahmen von konventionellen und gentechnischen Versuchen weit über 100'000 Tieren massive Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. Oft genug müssen die Versuchstiere ein Leben ohne Tageslicht, in beengten, künstlichen "Unterkünften" verbringen, um schlussendlich einem ethisch fragwürdigen und zweifelhaften Versuchsziel, das weder der Gesunderhaltung noch der Krankheitsbekämpfung bei Mensch und Tier dient, geopfert zu werden. Die neue Volksinitiative "Tierschutz-JA!" macht Schluss mit tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen für Versuchstiere sowie schwerstbelastenden Versuchen. Tierversuche werden so weit wie möglich durch AIternativmethoden ersetzt. Davon kann unsere Gesellschaft, aber auch die Wissenschaft und Industrie nur profitieren. Es ist heute nämlich bekannt, dass qualvolle Haltungs- und Versuchsbedingungen infolge der Stressreaktion der Tiere die Resultate der Versuche verfälschen. Erkenntnisse aus Tierversuchen sind auch daher oft nicht übertragbar auf den Menschen resp. können zu falschen Schlüssen verleiten. Bekannt ist auch, dass Forscher und Tierbetreuer in Labors wegen der Tierqual leiden und Schuldgefühle haben. Weniger Tierqual im Labor bedeutet deshalb bessere Arbeitsbedingungen für Forscher und Tierbetreuer, höhere wissenschaftliche Aussagekraft der Versuche und damit auch weniger Tierverschleiss, schlussendlich aber auch sicherere Produkte und Medikamente für die Bevölkerung, was z. B. in Anbetracht der unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen nicht unwesentlich ist (z. B. USA: 100'000 Tote jährlich; Deutschland: 300'000 Spitaleinweisungen jährlich; Schweiz: Zunahme an Fällen von Arzneimittelnebenwirkungen zwischen 1997 und 1999 um 71%).  

 

2.4. Sonne auch für Nutztiere

Die heutige Tierschutzgesetzgebung lässt es zu, dass viele Nutztiere ein Leben lang im Stall eingesperrt werden können. Statt dass Tiere auf dem schnellsten Weg transportiert werden, karrt man sie oft genug kreuz und quer durch die Schweiz, weil irgendwo ein Händler oder Schlachthof einen 5er mehr bezahlt. Und: Je näher wir uns der EU annähern, desto mehr wächst die Gefahr, dass unser Land Drehscheibe für die unsäglichen EU-Schlachttiertransporte werden könnte. Die neue Volksinitiative" Tierschutz-JA!" verschafft Bauernhoftieren Sonne und Auslauf ins Freie. Sie beschränkt Tiertransporte auf das Nötigste und verbietet den Transit von Schlachttieren durch die Schweiz. Bessere Haltung und weniger Transporte vermindern die Stressbelastung und sorgen für widerstandsfähigere Tiere und einen verminderten Medikamenteneinsatz; Grundvoraussetzungen für sichere und gesunde Lebensmittel. Ein Transitverbot für Schlachttiere verringert die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen, wovon in erster Linie unsere Bauern profitieren (vgl. Maul- und Klauenseuche Frühjahr 2001). "Tierschutz-JA!" sorgt aber auch dafür, dass die laufende Ökologisierung der Schweizer Landwirtschaft nicht durch tierschutzwidrige und fragwürdige Importe (z.B. Poulets aus China; Schaf- und Pferdefleisch aus Neuseeland/Australien; Eier aus Kanada und den USA; Kaninchenfleisch aus Ungarn) aus ausländischen Tierfabriken oder Qualtransporten torpediert wird. Tierfreundliche Schweizer Bauernfamilien und unsere Konsumentinnen und Konsumenten werden profitieren, Tierfabriken zurückgebunden!

3. Recht auf schonenden Umgang und schonende Tötung

Wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, soll auch in Zukunft in Beispiel das Kastrieren von männlichen Ferkeln ohne Narkose zulässig bleiben. Die neue Volksinitiative „Tierschutz-JA!“ sorgt für einen schonenden Umgang mit allen Tieren. Eingriffe an Tieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie medizinisch erforderlich sind; schmerzhafte Eingriffe, sind ausschliesslich unter Narkose und von ausgebildeten Fachleuten vorzunehmen. Der Schweizer Tierschutz STS fordert eine generelle Betäubungspflicht beim Schlachten für alle Tiere. Zwar hat der Bundesrat seinen Fehlentscheid vom vergangenen Herbst korrigiert und erklärt, dass das betäubungslose Schächten, d.h. der religiöse Brauch des Durchschneidens der Kehle bei vollem Bewusstsein des Tieres, auch weiterhin verboten bleiben soll. Doch ist das Schächtproblem noch lange nicht vom Tisch: Geflügel wird heute in der Schweiz immer noch ohne Betäubung geschächtet, obwohl z.B. Hühner und Truten beim betäubungslosen Schlachten ebenfalls massiven Stress und Schmerzen erleiden. Das möchten wir nicht länger akzeptieren: aus diesem Grund verankert die Volksinitiative "Tierschutz-JA!" den Grundsatz der Betäubungspflicht für alle Tiere ein für alle Mal in der Bundesverfassunq.

4. Rechtsschutz für ausgebeutete, misshandelte und vernachlässigte Tiere

Die besten Vorschriften nützen den Tieren nur etwas, wenn die Tierhalter die Vorschriften verstehen und im täglichen Umgang mit ihren Tieren umsetzen können. Demgegenüber müssen fehlbare Tierhalter konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Die neue Volksinitiative" Tierschutz-JA!" legt ein Schwergewicht auf den Vollzug der Vorschriften. Die Aus- und Weiterbildung der Tierhalter, der Tiertransporteure und des Schlachthofpersonals wird verbindlich. Information und Beratung über artgerechte Haltung, aber auch über die Rolle und Verantwortung von uns Konsumenten werden intensiviert. Zur Unterstützung des Bundes beim Vollzug der Tierschutzvorschriften ist das Schaffen einer beratenden eidgenössischen Tierschutzkommission sinnvoll, ebenso von fachlich selbstständigen und unabhängigen kantonalen Tierschutzfachstellen. Damit Tiere als Opfer von Tierquälereien nicht weiterhin rechtlos dastehen, sorgt "Tierschutz-JA!" für die Einführung von kantonalen Tieranwälten, welche die Interessen der geschädigten Tiere wahrnehmen. Das Instrument des Tieranwaltes bewährt sich seit 10 Jahren im Kanton Zürich und steht nun auch in den Kantonen Baselland und Baselstadt zur Diskussion. Der Tieranwalt kann als Vertreter der misshandelten oder verletzten Tiere im Strafverfahren auftreten und hat dabei alle Rechte eines Geschädigten. Damit wird eine gewisse "Waffengleichheit" zwischen dem Tierquäler und dem geschädigten Tier hergestellt, welches sich ia nicht selbst wehren kann

Fazit: Die neue Volksinitiative „Tierschutz-JA!“ stellt - fast ein Vierteljahrhundert nach Inkrafttreten des ersten umfassenden heute noch gültigen, aber inzwischen veralteten Tierschutzgesetzes- einen konsequenten Schritt hin zu einer humanen Gesellschaft dar. Einer Gesellschaft, die heute mehr denn je bereit ist, zu unseren Mitgeschöpfen, den Tieren, denen wir so viel verdanken, Sorge und Verantwortung zu tragen. „Tierschutz-JA!“ trägt diesem Willen der Bevölkerung rechnung. „Tierschutz-JA!“ sorgt für einen zeitgemässen Tierschutz. Der vorgängige Text basiert auf dem Referat, vorgetragen von Dr. ing. agr. Hans Ulrich Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS, anlässlich der Medienorientierung zur Lancierung der STS-Initiative „Tierschutz-JA!“ vom 29. Januar 2002 in Bern. Das SHM unterstüzt die Volksinitiative der Schweizer Tierschutz STS für einen zeitgemässen Tierschutz („Tierschutz-JA!“). 

 

 

 

Ablauf der Sammelfrist: 29. Juli 2003

Argumente und Details

- Detaillierte Informationen zum Initiativtext: www.tierschutz-ja.ch

- Tierschutzgesetz vom 9.3.78 (TSchG): www.admin.ch/ch/d/sr/c455.html

Unterschriftenlisten, Auskunft

Die Unterschriftenlisten können bestellt werden beim Schweizer Tierschutz STS

"Tierschutz-JA!", Postfach 461,4008 Basel oder unter

Tel. 061/365 99 99

Fax 061/365 99 90

eMail: post@tierschutz-ja.ch

Die Liste kann heruntergeladen werden von der Homepaqe: www.tierschutz-ja.ch

Abgrenzung der beiden Volksinitiativen des Schweizer Tierschutz STS

"Tierschutz-JA“ ist nicht gleich "Tier keine Sache!"

Die im August 2000 vom Schweizer Tierschutz STS und Partnerorganisationen eingereichte Volksinitiative für eine bessere Rechtsstellung des Tieres (Tierinitiative) will das Tier von seinem unbefriedigenden und völlig überholten Status als "Sache" befreien. Sie dient damit auch dem Tierhalter, indem sie die enge Beziehung zwischen Mensch und Tier etwa im Erbrecht, im Scheidungsfall oder bei mutwilliger Verletzung oder Tötung eines vierbeinigen Hausgenossen besser schützt. Der Nationalrat wird voraussichtlich im September entscheiden, ob das Tier eine "Sache" bleiben soll, oder ob es endlich als empfindungsfähiges Lebewesen anerkannt wird. Die eigentliche Tierschutzgesetzgebung wird von der vor zwei Jahren eingereichten Initiative aber nicht beeinflusst. Um tierquälerische Handlungen und Haltungsformen zu verbieten und die Lebensbedingungen aller Tiere nachhaltig zu verbessern, braucht es die neu lancierte Initiative "für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz-JA!)". Beide Initiativen sind daher nötig und ergänzen sich gegenseitig.  

 

 

Torwart Robert Enke: für Tiere "Oben Ohne"! 


www.peta.de    Tel. ++49-(0)711-866 61 65

Im Rahmen der Fussball-WM stellt die internationale Tierrechtsorganisation PETA eine neue Anzeige vor. Unter dem Slogan "Kick the ball, not the dog" protestiert der Fussballstar (ehemals Borussia Mönchengladbach, Benfica Lissabon) gegen die qualvolle Behandlung von Hunden und Katzen in Korea. 
Der Sportler schliesst sich damit der internationalen Kampagne an, die bereits vor einigen Wochen unter anderen von Spielern des FC Liverpool, Michael Owen, Jamie Redknapp und Emile Hesky, unterzeichnet wurde. Die Sportler drängen die südkoreanische Regierung, den extremen Grausamkeiten gegenüber Katzen und Hunden - die oft gequält würden, bevor sie für den Verzehr getötet werden - ein Ende zu setzen. Robert Enke und seine Frau Teresa sind grosse Hundefreunde: Die Aufnahmen für die Anzeige wurden im Garten seines Hauses in Lissabon gemacht, umringt von seinen acht Hunden. Alle Hunde wurden von Robert Enke und seiner Frau von der Strasse geholt und aufgepäppelt. "Tiere müssen genau wie Menschen mit Respekt behandelt werden", so Robert Enke, "die koreanische Regierung sollte endlich die bestehenden Tierschutzgesetze anwenden! " 

 

 

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