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Familie besuchte Zolli.... im Auto verendete ihr Hund

von MIscha Hauswirth

BASEL - Ein herrlicher Sonntag war's: strahlende Sonne, gegen 30 Grad warm, traumhaft - und gerade deshalb kein Tag, um die Hunde im Auto einzuschliessen. Als die Genfer Familie zurückkehrte, war der Golden Retriever tot, der White Terrier musste reanimiert werden. Nur rasch den Basler Zolli besuchen wollten die Genfer an diesem Traumtag des letzten Wochenendes. Und so liessen sie die Tiere eine qualvolle Stunde lang bei brütender Hitze im Auto zurück. Zu lang für den Golden Retriever. Der Westhighland White Terrier kam dank ärztlicher Hilfe noch einmal mit dem Leben davon. «Es war ein erbärmlicher, herzzerreissender Anblick», erzählt Notfall- Tierärztin Käthi Brunner. Betroffenheit auch bei Erich Lauber vom Schweizer Tierschutz beider Basel. Lauber: «Während der warmen Jahreshälfte gehören Hunde niemals unbeaufsichtigt ins Auto. Alles andere ist grobfahrlässig.» Sehen Sie einen Hund, der bei Hitze oder in praller Sonne in einem Auto eingesperrt ist, dürfen Sie laut Gesetz handeln. 

So gehen Sie richtig vor: 

1. Alarmieren Sie die Polizei. Selber handeln sollten Sie aber erst, wenn die Polizei nicht unverzüglich kommen kann und ein Notfall vorliegt.


2. Alarmzeichen sind starkes Hecheln, Herumspringen im Fahrzeug, Jaulen, Benommenheit oder Bewusstlosigkeit.

3. Legen Sie den Hund in den Schatten. Kühlen Sie Beine und Körper mit nassen Tüchern, spülen Sie vorsichtig die Maulhöhle aus. 

4. Rufen Sie immer einen Tierarzt für die weitere Behandlung. Wenn Sie gewaltsam ins Auto eindringen müssen, erstellen Sie ein Protokoll. Der Hundehalter wird wegen Tierquälerei angezeigt. Sie haben keine rechtlichen Unannehmlichkeiten zu befürchten.
Quelle: Blick, 6. Mai 2003

 

 

Rottweilerhündin brutal coupiert

Zwei junge Männer, die in Deutschland einen Welpen unsachgemäss und brutal coupiert hatten, mussten vor Gericht. Dies ist einem Artikel des «Kölner Stadt-Anzeigers» zu entnehmen. «Die Tat ist an Rohheit schwerlich zu übertreffen», sagte Richter Ulrich Neef bei der Urteilsbegründung. Die bei den jungen Männer hatten im Wald - ohne irgendwelche medizinischen Vorkenntisse - eine acht bis zwölf Wochen junge Rottweilerhündin coupiert. Dabei hatten sie aber dem Welpen die Rute am letzten Schwanzwirbel derart unsachgerecht abgeschnitten, dass er eine grosse Wunde am Rücken davontrug. Da die bei den mit der Situation überfordert waren, setzten sie den verängstigten und jaulenden Welpen aus. Die Rottweilerhündin wurde von einer jungen Tierärztin gefunden, die zufällig vorbeikam.
Wegen gemeinschaftlicher Tierquälerei verurteilte der Richter einen der beiden Angeklagten, der erhebliche Vorstrafen besitzt, zu einem Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Damit lag er sogar deutlich über den sechs Monaten, die die Staatsanwältin gefordert hatte. Der andere wurde zu 100 Tagessätzen von jeweils 20 Euro verurteilt. Mittlerweile geht es der jungen Rottweilerhündin gut, sie hat gemäss «Kölner Stadt-Anzeiger» überlebt und eine nette Familie gefunden. (red)

 

 

 

Endlich! Tiere sind keine Sachen mehr

Neu gelten Haustiere als Lebewesen mit Rechten - und nicht mehr als Sache. Dies ist nicht zuletzt dem grossen Einsatz der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) zu verdanken, die vor zwei Jahren innert Rekordzeit die «Tier-Initiative» lanciert hat.
Dass Tiere eine Sache sein sollen, wird dem heutigen Empfinden nicht gerecht», brachte Pia Hollenstein (Grüne, SG) während der Schlussdebatte des Nationalrates im September dieses Jahres die Sachlage auf den Punkt. Der Diskussion ging ein langjähriges Tauziehen voraus: Bereits 1993 und 1994 entstanden zwei entsprechende Initiativen. Diese wurden im Dezember 1999 vom Nationalrat völlig überraschend verworfen. Ein Nichteintretensantrag von Caspar Baader (SVP, BL) wurde kurz darauf kommentarlos angenommen. 
Grosser Einsatz der SKG
Der Aufschrei, welcher daraufhin durch die Bevölkerung ging, die sich von den «Regierungsvertretern» verraten fühlte, führte zu zwei weiteren Volksinitiativen. So hatte die SKG damals sofort reagiert: Sie lancierte in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Tierschutz (STS), der Gesellschaft der Schweizerischen Tierärzte (GST) und der «Stiftung für das Tier im Recht» innert Rekordfrist die «Tier-Initiative». Im sieben köpfigen Initiativ-Komitee war die SKG mit zwei Personen vertreten. Innert nur fünf Monaten konnten 140'708 gültige Unterschriften gesammelt werden - was nur dank dem Einsatz von unzähligen Mitgliedern der SKG möglich war und als grosser Erfolg gefeiert wurde.
Erst auf diesen Druck erarbeitete Ständerat Dick Marty (FDP, TI) eine dritte Initiative im Sinne eines Gegenvorschlags, der im Nationalrat - mit 96 zu 11 Stimmen bei 11 Enthaltungen - Zustimmung fand. Denn: Während vor drei Jahren noch viele Skeptiker am Rednerpult standen, waren sie diesmal in der Minderheit. Landwirt Walter Glur (SVP, AG) fand, dass es zu weit ginge, Anwälte für Tiere einzusetzen. Bauer Jakob Freund (SVP, AR) argumentierte, dass Tiere zu achten selbstverständlich sei. Dazu brauche es kein Gesetz.
«In der Dick-Marty-lnitiative sind keine Tieranwälte vorgesehen, die Heilungskosten können nicht unbegrenzt gefordert werden, eine Affektion ist keine Genugtuung und Heim-/ Nutztiere werden klar getrennt», stellte Ulrich Siegrist (SVP, AG) klar. Es werde hier nur ein falsches Gesetz korrigiert, kein neues geschaffen, bekräftigte er. Wer ein Tier verletze, habe sich bisher nur der Sachbeschädigung strafbar gemacht, meinte Brigitta Gadient (SVP, GR). «Es glaubt doch niemand auf der Strasse, dass dies noch gesetzlich so verankert ist.»
Den Argumenten von Gadient schloss sich Bundesrätin Ruth Metzler an: «Ein Tier ist kein Stuhl», bekräftigte sie. «Es sind Lebewesen mit Gefühlen und einer Seele.» Nach knapp einstündiger Diskussion stimmte der Nationalrat der Initiative von Dick Marty zu und verwarf die beiden Volksinitiativen.
Das Initiativ-Komitee der «Tier-lnitiative» gab in der Folge bekannt, dass sie diese zurückziehen werde. Auch die Initiative «Tiere sind keine Sachen» von der Fondation Franz Weber wird nicht weiter aufrechterhalten. (cbo/uk) 

Das neue Gesetz für Haustiere !

- Wird ein Tier verletzt, können Heilungskosten in angemessener Höhe geltend gemacht werden, auch wenn diese den Wert des Tieres übersteigen.
- Wird ein Tier verletzt oder getötet, kann der gefühlsmässige Wert und nicht nur der Kaufwert vom Richter berücksichtigt werden.
- Tiere können nicht mehr gepfändet werden.
- Bei einer Scheidung wird das Tier jener Partei zugesprochen, die besser dafür sorgen kann.
- Fälle, bei denen Tiere als Erben eingesetzt werden, sind nun geregelt.
- Wer ein verlorenes Tier findet, muss dies melden und kann es, bereits nach zwei Monaten behalten, sollte sich der Besitzer nicht finden lassen (bisher erst nach fünf Jahren).

Quelle: Hunde Dez. 2002

 

 

 

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Kein Import coupierter Hunde mehr! 

Seit 1. Juni dürfen keine Hunde mehr in die Schweiz importiert werden, deren Ohren oder Schwanz coupiert wurde. 
Davon ausgenommen sind lediglich Hunde, die als Umzugsgut mit ihren Besitzern einreisen oder Hunde ausländischer Halter, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte vorübergehend in die Schweiz kommen. Das Coupieren der Ohren und Schwanzes beim Hund ist in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 beziehungsweise 1997 verboten. Auch das Europäische Heimtierübereinkommen vom 13. November 1987 des Europarates in Strassburg verbietet explizit das Coupieren von Ohren und Rute. In verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren verboten, während in den letzten Jahren auch das Rutencoupieren zunehmend verpönt und deshalb mehr und mehr verboten wird. Jedoch gibt es noch eine ganze Anzahl Länder, in welchen das Coupieren erlaubt ist - insbesondere, wenn es durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wird. 
Bisher konnten Hunde, die älter als 5 Monate waren, trotz coupierten Ohren oder Schwänzen in die Schweiz importiert werden. Mit der Änderung der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) fällt diese Ausnahmeregelung weg. Damit ist sichergestellt, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz nicht einfach coupierte Hunde im Ausland erstehen oder - was schon länger verboten ist - ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland coupieren lassen. 
Zudem erleichtert dieses absolute Importverbot für coupierte Hunde den Vollzug an der Grenze und im Inland. Denn Liebhaber coupierter Hunderassen haben dazu beigetragen, dass ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden ist. Solche Welpen wurden oft unter tierschutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel zu früh von der Mutter abgesetzt, wie das Bundesamt für Veterinärwesen schreibt. Nicht selten zeigten solche Hunde auch Verhaltensprobleme, da sie ungenügend sozialisiert wurden - sie können deshalb ängstlich sein oder unverhältnismässig, zum Beispiel aggressiv, reagieren. 
Ausgenommen vom Importverbot für coupierte Hunde sind neu lediglich Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in die Schweiz umziehen, oder Hunde ausländischer Halter, die die Schweiz für kurze Zeit besuchen.